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So könnten Mehrwerte entstehen

Neben der Möglichkeit, sich Ihre eingezahlten Beiträge zurück zu holen, kommen unter Umständen noch zusätzliche Mehrwerte für Sie heraus.

In mehreren Grundsatzurteilen hat der BGH bestätigt, was der europäische Gerichtshof vorgegeben hat: Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen kann ein Großteil der zwischen 1995 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge rückabgewickelt werden. Diese Rückabwicklung bringt mehr Geld als eine reguläre Kündigung. Da der Versicherer selber dafür verantwortlich ist, wenn der Kunde falsch belehrt wurde, dürfen Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten nicht vom Rückkaufswert abgezogen werden.

Hinzu kommt eine sogenannte Nutzungsentschädigung, dank der der Kunde erhebliche Mehrwerte zum Rückkaufswert erhalten kann.

Diese kann auch nachträglich eingefordert werden, wenn der Vertrag bereits vor Jahren gekündigt wurde.

 

Ihre Schwierigkeit hierbei: Sie als Betroffener müssen nachweisen, wie hoch diese Nutzungsentschädigung sein muss. Die hierfür nötigen Zahlen und Fakten liegen selbst den meisten "spezialisierten" Anwälten nicht vor. Verlassen Sie sich daher auf wirkliche Experten, die schon in tausenden Fällen erfolgreich Verbraucherinteressen vertreten haben. Auf Grundlage der Erfahrungen aus erfolgreichen Prozessen und Unterlagen aller Versicherer erstellt unser Team Ihnen eine kostenfreie Analyse, wie hoch ein Mehrwert für Sie sein kann.

Presseschau zur Policenrückabwicklung

Gestärkte Verbraucherrechte, die Millionen Deutscher Kunden Geld einbringen können, werden natürlich auch von der Presse beachtet:

 

Handelsblatt am 29.07.2015: Urteil zu Policenmodell

BGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden


WELT am 29.07.2015: BGH-Urteil

Lebensversicherungskunden bekommen höhere Erstattung


FOCUS MONEY am 25.08.2016: Ewiges Widerrufsrecht für Millionen Policen

Jetzt checken: Bekommen Sie von Ihrer Lebensversicherung auch Geld zurück?


FOCUS MONEY am 07.05.2014: Rückzahlungen in Millionenhöhe

Nach BGH-Entscheidung: So holen SIe Geld von Ihrer Lebensversicherung zurück

 

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